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Steuerberatungskanzlei Sinzig & Bauer

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Zum 01.01.2012 werden die bisherigen Einzel-Steuerberatungskanzleien von Rolf Sinzig, Steuerberater in Troisdorf-Kriegsdorf, und Dipl.-Kfm. Jens Bauer, Steuerberater in Troisdorf Kriegsdorf, zur Gemeinschaftskanzlei

Steuerberatungskanzlei
Sinzig & Bauer

Zeisigweg 1
53844 Troisdorf
Tel. 02241/946580
Fax 02241/946585

zusammengelegt. Eine Aktualisierung der Homepages erfolgt in Kürze.

ELStAM auf 2013 verschoben

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Aufgrund der erwartet unerwarteten technischen Schwierigkeiten verschiebt sich der Starttermin des neuen Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) auf den 1.1.2013.

Die Lohnsteuerkarte 2010 sowie eine vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 (sog. Ersatzbescheinigung 2011) und die darauf eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag, Hinzurechnungsbetrag, Religionsmerkmal, Faktor) bleiben weiterhin gültig. Die dort enthaltenen Daten sind der Berechnung der Lohnsteuer im Jahr 2012 zugrunde zu legen.

Werden sich die auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Ersatzbescheinigung 2011 eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers im Jahr 2012 nicht ändern, müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nichts Weiteres veranlassen. Die dem Arbeitgeber vorliegenden Lohnsteuerabzugsmerkmale gelten fort. Weichen die auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Ersatzbescheinigung 2011 eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmale von den tatsächlichen Verhältnissen zu Beginn des Jahres 2012 ab (z.B. Zahl der Kinderfreibeträge), kann der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber des ersten Dienstverhältnisses die im Übergangszeitraum 2012 anzuwendenden Lohnsteuerabzugsmerkmale aus Vereinfachungsgründen auch anhand folgender amtlicher Bescheinigungen nachweisen:

  • Mitteilungsschreiben des Finanzamts zur „Information über die erstmals elektronisch gespeicherten Daten für den Lohnsteuerabzug (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale)“ oder
  • Ausdruck des Finanzamts mit den ab dem 1.1.2012 gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen.

Der Arbeitgeber darf die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. die Ersatzbescheinigung 2011 im Übergangszeitraum nicht vernichten und hat sie dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Übergangszeitraum 2012 zur Vorlage bei einem neuen Arbeitgeber auszuhändigen.

ELENA eingestellt

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Am 2.12.2011 wurde das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) im Bundesgesetzblatt verkündet und trat damit am 3.12.2011 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Pflicht des Arbeitgebers, monatliche Meldungen zu Entgeltdaten im ELENA-Verfahren an die Zentrale Speicherstelle zu erstatten. Gleichzeitig werden keine Arbeitnehmerdaten mehr angenommen und alle bisher gespeicherten Daten werden unverzüglich gelöscht.

Rechengrößen der Sozialversicherung 2012

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Für 2012 gelten folgende Rechengrößen in der Sozialversicherung:

  • Beitragsbemessungsgrenze RV/AV: 5.600,- Monat / 67.200,- Jahr (West)
  • Beitragsbemessungsgrenze KV/PV: 3.825,- Monat / 45.900,- Jahr (West)
  • Versicherungspflichtgrenze KV/PV: 4.237,50 Monat / 50.850,- Jahr (West)

Steuerzahlungstermine Dezember 2011

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Montag, 12.12.2011 - Ende Zahlungsschonfrist 15.12.2011

  • Lohnsteuer
  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Kirchensteuer 
  • Solidaritätszuschlag
  • Umsatzsteuer

Die 3-tägige Zahlungsschonfrist gilt nur bei Überweisung; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Bei Scheckzahlungen muss der Scheck 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden!